Österreichisches aussenministerium länderinfo

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Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In großen Teilen des Landeskommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau in Österreich ist gut.
Es besteht in Österreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind.

Sie planen eine Reise oder leben permanent im Ausland? Man fordert es über das App od.

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Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.

Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Tiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Es kommen keine Mails bei mir an. Nun kein Login mehr möglich. a.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B.

Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
    Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bieten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die Einreise nach Österreich sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden.

      Informationen über die aktuelle Witterung, insbesondere über die Schnee- und Lawinensituation, bietet GeoSphere.

    • Bleiben Sie stets auf ausgewiesenen Pisten und Loipen.
    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der österreichischen Behörden.
    • Beachten Sie die regionalen Wetter- und Verkehrshinweise und verhalten Sie sich adäquat.

      Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. Nicht alle Dienstleistungen sind bargeldlos möglich; insbesondere in der Gastronomie wird häufig nur Barzahlung akzeptiert.

      Einreise und Zoll

      Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

      In den Sommermonaten kann es in Österreich zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Verstöße sind bußgeldbewehrt.

      Bei Überschreiten des Tempolimits drohen empfindliche Geldbußen.

      • Vermeiden Sie Einfahrten auf und das (kurze) Halten vor Privatgrundstücken.

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        Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

        Reisedokumente

        Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

        • Reisepass: Ja
        • Vorläufiger Reisepass: Ja
        • Personalausweis: Ja
        • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
        • Kinderreisepass: Ja

        Anmerkungen:
        Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

        Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Insbesondere im Sommer und Frühherbst kann (plötzlicher) Starkregen zu Überschwemmungen und Erdrutschen führen.